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EU-Richtlinie 2024/825

EU-Richtlinie ECGT 2024/825: Was Mode-Marken wissen müssen

Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive – einfach erklärt für Marketing-Teams. Fristen, Annex-I-Begriffe, Bußgelder und Checkliste.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

TL;DR – 5 Punkte

  • Die EU hat im März 2024 die ECGT-Richtlinie verabschiedet, die pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis verbietet.
  • Deutschland hat die Richtlinie im März 2026 in nationales Recht umgesetzt; die Durchsetzung beginnt am 27. September 2026.
  • Begriffe wie 'klimaneutral', 'nachhaltig' oder 'umweltfreundlich' sind ohne anerkanntes Zertifikat riskant.
  • Die Kontrolle erfolgt durch nationale Marktüberwachungsbehörden; Bußgelder können bis zu 4 % des Jahresumsatzes betragen.
  • Mode-Shops müssen Produktseiten, Kampagnentexte und Nachhaltigkeitsbereiche prüfen und ggf. überarbeiten.

Was ist die ECGT-Richtlinie?

Die Richtlinie (EU) 2024/825 – kurz ECGT – wurde am 6. März 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Sie ändert die Richtlinie 2005/29/EG (UGP-Richtlinie) und fügt Anhang I neue Verbotstatbestände hinzu. Ziel ist es, Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen (sogenanntem Greenwashing) zu schützen und den Wettbewerb zu fairen Bedingungen zu sichern.

Was ändert sich für Mode-Marken?

Keine generischen Umweltaussagen mehr

Aussagen wie 'nachhaltig', 'umweltfreundlich' oder 'öko' sind ohne EU-Ecolabel oder einen nationalen ISO 14024 Typ-I-Standard verboten.

Klimaneutralitäts-Claims sind stark eingeschränkt

Produktbezogene Klimaneutralitätsaussagen auf Basis von CO₂-Kompensationen (Offsets) sind kategorisch untersagt.

Zukunftsversprechen brauchen Meilensteinpläne

Wer 'klimaneutral bis 2030' verspricht, braucht einen öffentlich zugänglichen, drittgeprüften Aktionsplan mit zeitgebundenen Zwischenzielen.

Vergleiche brauchen Methodik und Quelle

Aussagen wie 'nachhaltiger als die Konkurrenz' erfordern eine veröffentlichte Vergleichsmethodik und verifizierte Daten.

Die wichtigsten Annex-I-Begriffe

BegriffAnnexRisiko
klimaneutralAnnex I, 4cKritisch
nachhaltigAnnex I, 4aHoch
umweltfreundlichAnnex I, 4aHoch
CO₂-neutralAnnex I, 4cKritisch
grüne KollektionAnnex I, 4aHoch
bio (ohne Zertifikat)Annex I, 4aHoch
netto-nullAnnex I, 4cKritisch
ethisch produziertAnnex I, 4aMittel
wird klimaneutralArt. 6 UGP-RLHoch
nachhaltiger als die KonkurrenzArt. 7 UGP-RLHoch

Alle 50+ Begriffe mit Alternativen: verbotene-begriffe →

Was sind die Strafen?

UnternehmensgrößeMin. BußgeldMax. BußgeldWahrscheinlicher Bereich
Startup (< €1M Umsatz)bis €40.000bis €40.000€10.000–€20.000
Mittelstand (€1M–€10M)1% des Umsatzes4% des Umsatzes1,5% des Umsatzes
Enterprise (> €10M)1% des Umsatzes4% des Umsatzes2% des Umsatzes

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Was musst du bis September 2026 tun?

1

Alle Produktseiten, Kampagnentexte und Nachhaltigkeitsbereiche auf Annex-I-Begriffe scannen.

2

Alle Umweltaussagen auf vorhandene, anerkannte Zertifikate prüfen (EU-Ecolabel, GOTS, Blauer Engel etc.).

3

Klimaneutralitätsaussagen ohne externe Prüfung und Meilensteinplan entfernen oder überarbeiten.

4

Vergleichende Aussagen mit Methodik, Quelle und Datum belegen oder streichen.

5

Internen Freigabeprozess für neue Marketing-Claims einführen, der die ECGT-Anforderungen prüft.

Häufige Fragen

Was bedeutet ECGT?

ECGT steht für 'Empowering Consumers for the Green Transition' – eine EU-Richtlinie, die Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen schützt.

Gilt die Richtlinie für alle Unternehmen?

Ja, für alle Händler, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten – unabhängig von Unternehmensgröße oder Sitz.

Was ist der Unterschied zu ESRS und CSRD?

CSRD/ESRS betrifft die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen. ECGT regelt konkrete Marketing-Aussagen gegenüber Verbrauchern – beide Regelwerke ergänzen sich.

Muss ich alle bisherigen Marketingtexte überarbeiten?

Alle Aussagen, die unter Annex I fallen oder die nicht durch anerkannte Zertifikate belegt werden können, müssen angepasst oder entfernt werden.

Was ist ein 'anerkanntes Zertifikat' im Sinne der Richtlinie?

Das EU-Ecolabel (Reg. 66/2010) oder national anerkannte ISO 14024 Typ-I-Standards wie der Blaue Engel. Interne Siegel oder selbst entwickelte Labels reichen nicht aus.

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