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5 häufige Fehler bei Umweltclaims — und wie Du sie vermeidest

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5 häufige Fehler bei Umweltclaims — und wie Du sie vermeidest

Ein Umweltclaim kann gut gemeint sein und trotzdem einen Compliance-Verstoß darstellen. Die häufigsten Fehler sind keine inhaltlichen Lügen, sondern Ungenauigkeiten in Formulierung, Dokumentation und Methodik.

Dieser Artikel zeigt die fünf Fehler, die unter der Green Claims Directive 2024/825 am häufigsten zu Abmahnungen führen — mit konkreten Gegenbeispielen.


Fehler 1: „Umweltfreundlich" ohne Kontext

Was Unternehmen schreiben

  • „Umweltfreundliches Produkt"
  • „Eco-Friendly"
  • „Nachhaltig"
  • „Grüne Alternative"

Diese Begriffe sind zu vage. Sie sagen nicht aus, verglichen womit, in welcher Eigenschaft oder auf welcher Messbasis. Das reicht unter ECGT für eine Abmahnung.

Was funktioniert

  • „25 % weniger CO₂ als Branchendurchschnitt"
  • „FSC-zertifiziertes Holz (Waldschutz verifiziert)"
  • „Hergestellt aus 80 % Recycling-Materialien (TÜV-geprüft)"
  • „Wasser-Footprint: 150 L pro Einheit (40 % unter Wettbewerb)"

Konkrete Angaben sind messbar, vergleichbar und verifizierbar.

Konsequenz bei Fehler: Abmahnung, 10.000–50.000 € Bußgeld, Produktdelisting.


Fehler 2: Zertifikate ohne echte Prüfung

Was Unternehmen machen

  • „ISO 14001 zertifiziert" — ohne echtes ISO-Audit
  • Bio-Siegel auf der Verpackung — Lieferant nicht zertifiziert
  • „TÜV-geprüft" — nur ein Datenblatt wurde eingesehen, nicht die Produktion
  • Selbst ausgestellte „Green Certificates"

Wie Behörden prüfen

Behörden fragen die Datenbanken der Zertifizierer ab, validieren die Seriennummer und nehmen bei Unklarheiten direkt Kontakt mit dem Zertifizierer auf.

Was korrekt ist

  • Gültige Zertifizierungsnummer
  • Link zur zertifizierenden Stelle (Bureau Veritas, TÜV u. a.)
  • Prüfdatum und Gültigkeitsdauer
  • Klar definierter Scope (z. B. „CO₂-Neutralität für Scope 1 und 2")

Konsequenz bei Fehler: 50.000–500.000 € Bußgeld. In Fälschungsfällen drohen strafrechtliche Konsequenzen. Vergleich: Gefälschte Fairtrade-Zertifikate 2024 — 15 Verurteilungen, bis zu 3 Jahre Haft.


Fehler 3: Kein Baseline-Jahr — alles ist relativ

Was Unternehmen schreiben

  • „Wir haben CO₂ um 50 % reduziert" — seit wann? Von welchem Ausgangsniveau?
  • „100 % nachhaltiger" — als was?
  • „Neue Verpackung spart Plastik" — wie viel genau, im Vergleich zu welcher alten?

Ohne Baseline-Jahr lässt sich jede Prozentzahl frei erfinden. Behörden prüfen das als erstes.

Was korrekt ist

  • „Wir haben CO₂ um 50 % reduziert (2018–2023)"
  • „Verpackung 100 % aus recyceltem Kunststoff (statt 60 % in 2020)"
  • „CO₂-Emissionen: 2,3 kg pro Einheit (Baseline 2018: 4,2 kg)"

Konsequenz bei Fehler: Abmahnung, 12.000–100.000 € Bußgeld, Rückzug des Claims.


Fehler 4: Lieferkette nicht auditiert

Das typische Szenario

Du kaufst Rohstoffe bei Lieferant XYZ und schreibst „Bio-Baumwolle" auf die Verpackung. Du hast nicht geprüft, ob der Lieferant tatsächlich zertifiziert ist. Der Claim lässt sich nicht belegen.

Was korrekt ist

  1. Lieferanten-Audit durchführen oder buchen
  2. Zertifikate einsehen (Bio-Siegel u. a.)
  3. Farm selbst besuchen oder 3rd-Party-Audit verlangen
  4. Audit-Report und Zertifikate archivieren
  5. Jährliche Nachaudits (mindestens alle zwei Jahre)

Orientierung zu Audit-Kosten:

  • Desk-Audit: 2.000–5.000 €
  • Vor-Ort-Audit (1–2 Tage): 8.000–15.000 €
  • Intensiv-Audit (5+ Tage, mehrere Lieferanten): 20.000–50.000 €

Die Bio-Baumwolle-Fälle 2024 zeigen: Wenn der Lieferant lügt, ist der Abnehmer — nicht der Lieferant — das Ziel der Behörde.

Konsequenz bei Fehler: 50.000–500.000 € Bußgeld, Marktsperrung für 6–12 Monate.


Fehler 5: Geplante Vorhaben als gegenwärtige Tatsachen darstellen

Was Unternehmen schreiben

  • „Wir sind CO₂-neutral" (aber erst ab 2026)
  • „Unser Produkt ist plastikfrei" (Umstellung läuft noch)
  • „Bio-zertifiziert" (Antrag gestellt, Audit noch nicht abgeschlossen)

Das ist kein Ziel, sondern eine Falschaussage über den aktuellen Zustand.

Was korrekt ist

  • „Wir werden CO₂-neutral ab 2025 (Roadmap verfügbar)"
  • „Plastikfrei-Umstellung: 80 % ab Q3 2024, 100 % bis Q2 2025"
  • „Bio-Zertifizierung in Bearbeitung (Audit Q4 2024)"

Das Beispiel Shell Wasserstoff: 2021 angekündigt als „Carbon-Free Hydrogen by 2030" — 2024 erst 40 % fertig, Verzug bis 2035. Regulatoren qualifizieren das als Greenwashing. 500 Mio. € Klagen laufen.

Konsequenz bei Fehler: Reputationsschaden, Verbraucherklagen, 50.000–500.000 € Bußgeld.


Bonus: Claim ohne Dokumentation

Ein Claim, der stimmt, aber nicht belegt werden kann, ist aus Behördensicht dasselbe wie ein erfundener Claim. ECGT verpflichtet Dich, auf Anfrage alle Belege vorzulegen.

Was notwendig ist:

  • Alle Zertifikate (PDF, digital verifizierbar)
  • Audit-Reports
  • Messungen und Berechnungen (mit Datum und Quelle)
  • Labor-Tests (wenn relevant)

Wer keine Dokumentation hat, riskiert 100.000–500.000 € Bußgeld — weil die Behörde von Vorsatz ausgeht.


Checkliste: Prüfe jeden Deiner Claims

Für jeden Umwelt-Claim im Marketing, auf der Verpackung und im Onlineshop:

  • Ist der Claim spezifisch (kein bloßes „nachhaltig")?
  • Gibt es einen Vergleich oder ein Baseline-Jahr?
  • Stützt ein gültiges Zertifikat oder Audit den Claim?
  • Ist das Zertifikat prüfbar?
  • Wurde der Lieferant auditiert?
  • Beschreibt der Claim die aktuelle Realität — kein Versprechen?
  • Ist die Dokumentation gespeichert und auf Anfrage abrufbar?

Alle Punkte erfüllt: kein Bußgeldrisiko. Lücken vorhanden: Abmahnung möglich.


Wo Du anfangen kannst

Liste alle aktuellen Umwelt-Claims schriftlich auf. Das dauert in den meisten Fällen eine Stunde. Dann prüfe jeden einzelnen gegen diese fünf Fehlertypen — was fehlt, lässt sich gezielt nachholen: durch Zertifikate, Audits oder präzisere Formulierungen.

Welche Kosten dabei entstehen und was ein realistisches Compliance-Budget für KMUs aussieht, erklärt ECGT für KMUs: Einfach erklärt.


Quellen: ECGT 2024/825, Verbraucherverbände 2024, Behörden-Bußgelder 2024

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